Demonstration gegen Senatswillkür im Hamburger Westen
Am Samstag gegen 11:00 Uhr versammelten sich ca. 200 Menschen vor dem Rest des Buchenhof-Waldes an der Osdorfer Landstraße.
Die Handlungsfolgen schwarz-"grüner" Politik werden vom hinteren Teil des Zassenhauswegs gut vermittelt. Wo sich bis vor wenigen Wochen noch ein alter, zweihundertjähriger Baumbestand befand, ist heute nur noch eine große abgeholzte kahle Fläche.
Sowohl der Vorsitzende des BUND Hamburg, Harald Köpke, als auch Klaus Berking, für den NaBu Hamburg warnten vor dieser Kulisse vor der Entwicklung, dass Naturschutz in Hamburg unter Schwarz Grün bald gar keine Rolle mehr spielen könne.
Von diesem Ort zogen die Demonstranten über die Osdorfer Landstraße zum Verwaltungsgebäude des Bauvereins der Elbgemeinden (BVE), um dort für jeden gefällten Baum über 25 cm Durchmesser ein Holzkreuz als Mahnmal aufzustellen.
So glich der Demonstrationszug einer Passions-Prozession, die unter den Iserbrooker Bürgern viele Zuschauer anlockte. Die aufgestellten Kreuze vor dem Gebäude des BVE zur Schlusskundgebung hinterließen einen gleichermaßen würdevollen wie passionierten Eindruck.
Terminankündigung: Am 11. April 2010 um 15 Uhr findet vor dem Rest des Buchenhof-Waldes an der Osdorfer Landstraße ein Gedenkgottesdienst mit Pastor Zeidler statt.
Für die Bürgerinitiative „Retten den Buchenhof-Wald“
Aktualisiert ( Sonntag, 28. März 2010 um 22:02 Uhr )
Pressemitteilung 14.02.2010
Sonntag, 14. Februar 2010 um 00:00 Uhr
<<< Pressemitteilung 14. Februar 2010 >>>
Wussten Sie, dass es in Deutschland ein Bundesland gibt, indem die Regierung fehlerhaftes Verwaltungshandeln im Rahmen einer sogenannten Evokation an sich ziehen kann, so dass ein Rechtsweg gegen dieses fehlerhafte Verwaltungshandeln nicht mehr offen steht?
Wir wussten es auch nicht, haben es aber spüren dürfen.
In Hamburg gibt es einen kleinen Buchenurwald, wohl der letzte Buchenprimarwald. Keine Bewirtschaftung, viel Totholz, viele hohle Bäume. Sehr viele strenggeschützte Tier- und Pflanzenarten fanden hier in Hamburg ihr letztes Refugium. Als der Besitzer des Waldes starb, reichte die Erbengemeinschaft eine Bauvoranfrage ein, die über alle Parteien hinweg, einstimmig abgelehnt wurde. Nein, der Wald sollte, so wie es der Senat schon 1997 festgelegt hatte, als Wald planrechtlich gesichert werden. Also wurde der Wald zum Preis eines Waldes an eine Wohnungsbaugenossenschaft verkauft. Und was macht diese Wohnungsbaugesellschaft. Sie stellt einen Bauvorbescheidsantrag. An statt nun diesen Antrag von den Fachausschüssen prüfen zu lassen, weist die Schwarz – Grüne Mehrheit den Bezirksamtsleiter an einen Bauvorbescheid zu erlassen, obwohl dies gegen eine Reihe von Rechtsvorschriften verstößt. Als die Nachbarn und die Einwohner des Bezirkes das mitbekommen, ist es schon zu spät. Der wohl nichtige, weil gegen eine Vielzahl von Gesetzen verstoßende Bauvorbescheid ist in der Welt. Weil in Hamburg weder Nachbarn, noch die Naturschutzverbände offensichtlich rechtsfehlerhaftes Handeln der Verwaltung angreifen dürfen, es fehlt am sogenannten subjektiven Rechtschutzbedürfnis, gründet sich eine Bürgerinitiative und führt erfolgreich einen Bürgerentscheid durch. Über 44.000 Altonaer bzw. über 85% der abgegebenen Stimmen sind dafür, dass endlich ein legales Planverfahren durchgeführt wird, mit dem Ziel, dass die vorhandenen Gesetze auch angewandt werden und das dadurch der Wald durch Bebauung nicht vernichtet werden darf. Während des Bürgerentscheides erwächst dem Bauverein ein Baurecht. Denn in Hamburg ist es so, dass zwei Monatiges Nichtstun der Verwaltung damit belohnt wird, dass aus dem Vorbescheid ein Baurecht erwächst. Der Antrag der Opposition, doch erst einmal die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen, wird von Schwarz-Grün weggewischt. Man habe mit dem Investor so lange verhandelt, nun müsse der Investor auch das bekommen, was man ihm versprochen habe. Folgerichtig beanstandet der Bezirksamtsleiter das Ergebnis des Bürgerentscheides, es ist nicht kompatibel mit der politischen Meinung von Schwarz- Grün. Formal beanstandet der Bezirksamtsleiter aber, dass er nun zwei entgegengesetzte Rechte zu entscheiden habe: Einleitung eines Planverfahrens aus dem Ergebnis des Bürgerentscheides heraus oder Berücksichtigung des Baurechts durch Zeitablauf. Auch weiß er nicht, wie er mit der Auflage, dass der Bauträger gesondert einen Fällantrag stellen muss, umgehen soll. Eigentlich könnte er ihn aus der Rechtslage heraus nicht genehmigen. Aber- es gibt ja Urteile, wo das Amt verpflichtet wird, einen Fällantrag zu genehmigen, wenn im Rahmen eines ordentlichen Planverfahrens festgestellt wird, dass es für das Bauvorhaben keine Hinderungsgrüne, z.B. aus dem Naturschutz heraus, gibt.
Netterweise werden die Vertrauensleute des Bürgerentscheids abgefragt, welche Gründe aus ihrer Sicht dafür sprechen, dass der Bürgerentscheid rechtmäßig wäre, dann wird den Vertrauensleuten auch noch versprochen, dass nicht gefällt wird, bis die Rechtslage geklärt ist – und dann ist Schweigen im Wald – denn der Senat tagt nicht öffentlich, also unterliegt alles, was mit dem Wald zu tun hat, der Geheimhaltung.
Und eines Tages, aus dem heitern Himmel heraus, kreischen die Motorsägen, der Wald wird unter Missachtung vieler Gesetze mal eben platt gemacht. Entsetze Anrufe bei der Polizei ergeben, dass eine Fällgenehmigung vorliege, und der sofortige Vollzug angeordnet sei. Diese Fällgenehmigung hat es in sich.
Statt der beantragten 110 Bäume, müssen 162 Bäume mit einem Stammdurchmesser von 25 bis 95 cm (nach Augenschein sind viele Bäume dicker als 95 cm, aber darauf kommt es nun auch nicht mehr an) gefällt werden. Dünnere Bäume, deren es in diesem über 200 Jahre alten Hochwald doch einige gibt, werden vorsorglich gar nicht erst gezählt.
Die 8 seitige Fällgenehmigung liegt schon bei der zuständigen Polizeiwache, obwohl der Senat seine Entscheidung noch gar nicht verkündet hat.
Der sofortige Vollzug wurde angeordnet, weil die Gefahr bestand, dass die Initiatoren des Bürgerentscheides und Nachbarn Rechtsmittel einlegen könnten. Zitat:“Ohne die Ausnutzung der Ausnahmegenehmigung kann das Bauvorhaben nicht realisiert werden.“ Senat und Bezirksamt wissen also, dass das Bauvorhaben bei einer gerichtlichen Klärung keine Chance haben würde.
Nun waren die Initiatoren zuversichtlich, dass endlich der Rechtsweg beschritten werden könnte. In Hamburg haben nämlich weder die Bürger noch die Naturschutzverbände die Möglichkeit die ordnungsgemäße Berücksichtigung u.A. der Naturschutzgesetze einzuklagen.
Nun aber die große Überraschung. Sowohl das Verwaltungsgericht, als auch das Oberverwaltungsgericht akzeptieren, dass der Senat in Hamburg das Recht hat, sich über eine gerichtliche Klärung zu stellen. Zitat aus dem Beschluss des OVG: „Nach der Gesetzeslage trägt ein Bürgerentscheid die Möglichkeit einer Aufhebung durch Evokation des Senats in sich. Besteht aber der Bürgerentscheid nach der Aufhebung durch den Senat nicht mehr, fehlt es an dem subjektiven Recht der Antragsteller, aufgrund dessen sie die Aufhebung der der Beigeladenen erteilten Baumfällgenehmigung durchsetzen könnten.“
Bei diesem Beschluss kommen hunderte von Menschen ins Grübeln. Wie kann es sein, dass ein oberstes politisches Organ in einem Bundesland unbequeme Beschlüsse aufheben kann, und dass dieses Vorgehen nicht einer Überprüfung der Gerichte obliegt?
Die Wurzel des in den anderen Bundesländern nicht bekannten Evokationsrecht liegt im Großhamburg Gesetz aus dem Jahre 1937, welches in Hamburg das Evokationsrecht eingeführt hat, um die politischen Beschlüsse des Senats schnell umsetzen zu können. Unbemerkt, weil auch nicht oft benötigt, ist dieses Evokationsrecht in die Hamburger Verfassung übernommen worden. Dass gerade ein Schwarz Grünes Bündnis solch einen Joker zieht um nicht unangenehme Fragen gerichtlich klären zu müssen, es ist ein Trauerspiel und wird die Politikverdrossenheit in Hamburg noch weiter fördern….
Aktualisiert ( Mittwoch, 24. März 2010 um 12:44 Uhr )
04.02.2010
Donnerstag, 04. Februar 2010 um 10:24 Uhr
<<< Pressemitteilung 4. Februar 2010 >>>
Buchenhof-Wald Aktionstag
Die Gerüchte verdichten sich, dass der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg um jeden Preis einen der letzten Primarwälder Hamburgs zur Zerstörung frei geben will. Alles nur des schnöden Geldes wegen... Viele Bürger Altonas sind mit dem Vorgehen der Politik nicht einverstanden. Mit überwältigender Mehrheit sprachen sich über 44.000 Altonaer Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheides dafür aus, dass das Planungsrecht auch einzuhalten sei, wenn es um eine Abwägung zwischen allein kommerziellen Interessen von Bauträger und Politik und den Interessen des Natur- und Artenschutzes geht. Der Bezirk Altona hat den Senat nun aufgefordert gegen den im Bürgerentscheid artikulierten Willen der Bürger vorzugehen. Wenn der Senat den Wald noch vor der Vegetationsphase zerstören lassen will, muss er schnell handeln. Deswegen wird eine Senatsentscheidung schon am nächsten Dienstag erwartet.
Um auf das ausgeübte Unrecht gegenüber der Natur hinzuweisen, hat die Bürgerinitiative für Freitag, den 5. Februar 2010 zu einem Aktionstag aufgerufen.
Alle Hamburger können ihre Solidarität durch das Aushängen von Logo, Plakaten oder anderen Unterstützerbanner an Fenstern, Häusern, Balkonen, Garagen und Gartenzäunen kund tun. Zu einer zentralen Aktion, in der viele Bilder von Kindern ausgestellt werden sollen, die von dem Erhalt des Buchenhof-Waldes am meisten profitieren könnten, wird am Freitag zwischen 15:30 Uhr und 17:30 Uhr vor das Gelände des Buchenhof-Waldes an der Osdorfer Landstraße eingeladen.
Aktualisiert ( Mittwoch, 24. März 2010 um 12:45 Uhr )
02.02.2010
Dienstag, 02. Februar 2010 um 00:00 Uhr
<<< Pressemitteilung 2. Februar 2010 >>>
Senates Mund tut Wahrheit kund
In dem Streit zwischen Bürgern und Politik über die Bebaubarkeit von Primarwäldern, die einer Vielzahl von streng geschützten Tierarten in Hamburg letzte Unterschlupfmöglichkeit bieten, gab es nun eine erhellende Antwort des Senates. So ist für einen geplanten Spielplatz, auf den wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz verzichtet werden sollte, nun doch genug Platz. Wo aber sollen die streng geschützten Tierarten ihre Habitate haben? Nach der Beantwortung der Fragen 7. und 8. konnte ein Senatsbeschluss aus 1997, in der das betreffende Grundstück als schützenswertes Waldbiotop ausgewiesen wurde, dahingehend nicht berücksichtigt werden, dass bei dem Grundstück das 1978 erlassene Landeswaldgesetz Anwendung findet, weil das Grundstück ja vor Erlass des Landeswaldgesetz im Jahre 1938 nicht als Wald ausgewiesen wurde. Ehrlicherweise spricht der Senat in der Beantwortung der Frage 15 nun nicht mehr von einem fiktiven Baurecht. Die Entscheidung des Bezirk Altona wird nun beim Namen genannt. Der Senat spricht von einer fingierten Baugenehmigung.
Aktualisiert ( Donnerstag, 04. Februar 2010 um 10:39 Uhr )
24.01.2010
Dienstag, 11. August 2009 um 19:49 Uhr
<<< Pressemitteilung 24.01.2010 >>>
Die Gerüchte verdichten sich, dass der Hamburger Senat kommerzielle Interessen vor die Interessen von mehr als 44.000 wahlberechtigten Altonaer Bürgern, sowie den Natur-, und Artenschutz stellen will. Um jeden Preis soll einer der letzten vorhandenen Primarwälder Hamburgs der Zerstörung frei gegeben werden - obwohl genug Alternativen zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grunde haben die Mitglieder der Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald" sich morgen, Montag, dem 25. Januar 2010 um 17 Uhr, direkt vor dem Buchenhof-Wald an der Osdorfer Landstr. verabredet, um Ihre Trauer über das geplante Vorgehen des Senates zum Ausdruck zu bringen.
Aktualisiert ( Donnerstag, 04. Februar 2010 um 10:23 Uhr )
14.07.2009
Dienstag, 14. Juli 2009 um 00:00 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 14.07.2009 >>>
Dauerhafte Rettung des Buchenhof-Waldes in greifbare Nähe gerückt
Am Sonntag gab es bei den Mitgliedern der Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald" wieder Grund zu feiern. Wenige Tage zuvor war den Vertrauensleuten von der Behörde mitgeteilt worden, dass das Quorum für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens durch genügend Unterstützungsunterschriften erreicht ist und dass das Bürgerbegehren der BI rechtlich zulässig ist. Das bedeutet, dass die durch Zeitablauf entstandene fiktive Baugenehmigung durch den Bauverein der Elbgemeinden nicht genutzt werden kann, wenn sich beim kommenden Bürgerentscheid genug Altonaer Bürger für den Erhalt des Waldes einsetzen. Die Bürgerinitiative bereitet sich nun darauf vor, während des Bundestagswahlkampfes für den Erhalt dieses einmaligen Waldbiotopes zu werben. Nach der bisherigen Resonanz durch die Bürger Altonas, gibt es sehr gute Chancen, dass durch den Bürgerentscheid der im Hamburger Westen einmalige „Urwald" als Waldbiotop dauerhaft erhalten werden kann.
Für die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald"
Aktualisiert ( Mittwoch, 15. Juli 2009 um 12:04 Uhr )
17.05.2009
Sonntag, 17. Mai 2009 um 00:00 Uhr
<<< Leserbrief an die Hamburger Morgenpost vom 17.05.2009 >>>
Hamburg: "Europas Umweltstadt" - Umweltschutz, Naturschutz und Artenschutz nicht inbegriffen.
Es ist in Hamburg kein Einzelfall, dass gegen Naturschutz verstoßen wird. In Hamburg Osdorf/Iserbrook sollen bis Ende des Jahres hunderte von Buchen eines 200 Jahre alten Waldes gerodet, gestutzt und ausgelichtet werden, obwohl der Senat 1997 diesen Wald in das Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm (LAPRO) aufgenommen hat. Die nachgewiesenen streng geschützten Tierarten sollen sich nach Aussage des Gutachters andere Lebensräume suchen. Alle anderen eigentlich geschützten Tierarten wohl auch. Ob das bisherige Handeln des Bezirk Altona rechtmäßig war, ist mehr als zweifelhaft. Der Bezirk Altona hat dem Bauverein der Elbgemeinden nun aber mitgeteilt, dass gebaut werden darf. Dabei liegt kein rechtskräftiger Bauvorbescheid vor, die Prüfungen nach Naturschutzgesetzen wurden nicht vollständig durchgeführt, eine formale Baugenehmigung wurde aktiv nicht erteilt... Aber die Dächer sollen grün werden und Regenwürmer soll es zukünftig auch geben.
Hamburg: Europas Umweltstadt ...
Für die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald"
Karin Wulf Philip Cramer Dr. Johannes Martens Klaus Steenken
Aktualisiert ( Freitag, 22. Mai 2009 um 11:05 Uhr )
12.05.2009
Freitag, 15. Mai 2009 um 12:56 Uhr
<<< 12.05. 2009 Einladung zu einem Rundgang durch Iserbrook >>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage erhalten Sie eine Einladung zu einem naturhistorischen Rundgang durch Iserbrook am 17. Mai und am 1. Juni jeweils 17 Uhr. Wir würden uns freuen, wenn Sie auch andere auf diesen Termin aufmerksam machen können.
Für die Bürgerinitiative "Rettet den Buchenhof-Wald"
Philip Cramer
Aktualisiert ( Freitag, 15. Mai 2009 um 13:04 Uhr )
07.05.2009
Montag, 11. Mai 2009 um 05:47 Uhr
<<< Presseinformation vom 07. 05.2009 >>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute, am 7. Mai 2009, hat die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald" weitere Unterschriftenlisten im Rathaus Altona abgegeben, so dass nun über 7450 Unterstützerstimmen für einen Bürgerentscheid vorliegen, über 25% mehr als vom Gesetz gefordert. Die Bürgerinitiative hat einstimmige Beschlüsse der Fachausschüsse des Bezirkes Altona aus dem Jahr 2006 aufgegriffen, die durch die Bezirksversammlung nicht weiter verfolgt wurden. Darin wird gefordert, dass ein über 200 Jahre alter im Hamburger Westen einmaliger Buchenwald, der 1997 vom Senat als schützenswert eingestuft wurde, nach heutigem Planungsrecht behandelt wird, an statt ihn auf Grund eines Baustufenplanes aus 1938 kommerziellen Interessen zu opfern. Der Buchenwald beherbergt wegen seiner Unberührtheit viele seltene streng geschützte Tierarten. Seitens des Investors wird dies nicht abgestritten, er ist jedoch der Meinung, dass diese streng geschützten Tiere sich alternative Lebensräume suchen müssen.
Derzeit wird im Rahmen einer Petition geprüft, ob der Bezirk Altona die Voraussetzungen schaffen durfte, dass dem Investor ein Baurecht eingeräumt wird, obwohl die Bürger Altonas noch nicht im Rahmen des Bürgerentscheids über die Zerstörung des Buchenwaldes abstimmen durften.
Die Bürgerinitiative plant bis zum Bürgerentscheid weitere Kampagnen.
Für die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald"
Mit freundlichen Grüßen
Karin Wulf Philip Cramer
Aktualisiert ( Freitag, 22. Mai 2009 um 09:27 Uhr )
28.03.2009
Montag, 30. März 2009 um 10:56 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 28.03.2009 >>>
Respekt vor dem Souverän
oder
Wie die CDU/GAL die Entscheidung über die Bebaubarkeit des Buchenhof-Waldes an Verwaltung und Gerichte abgegeben hat.
Die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald" überreichte am 26. März 2009 um 15 Uhr weitere Unterstützungsunterschriften, so dass dem Amt jetzt insgesamt 6250 von nötigen 5544 Stimmen für den Erhalt des gesamten Waldbestandes und gegen die Bebauung des Geländes vorliegen. Die BI hatte schon Mitte Februar innerhalb von 18 Tagen mit 3000 Unterschriften weit mehr Stimmen abgeben, als für einen Suspensiveffekt nötig waren, und zusätzlich eine Petition bei der Hamburger Bürgerschaft eingereicht, da der Bezirk Altona vergessen hatte, das Hamburger Landschafts- und Artenschutzprogramm LAPRO/APRO zu berücksichtigen. Die Bürgerschaft und Senat wies den streitbehafteten Wald 1997 als schützenswerten Wald im Biotopverbund Klövensteen, Sülldorfer- und Osdorfer Feldmark aus. Für die Bezirksversammlung Altona am 26. März brachte die SPD vor dem Hintergrund ungeklärter Rechtsfragen und dem laufenden Bürgerbegehren einen Antrag ein, wonach die Baugenehmigung vorerst abzulehnen sei, bis die vielen Widersprüche aufgeklärt seien. Außerdem lag der GAL von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ein Angebot vor, die Widersprüche in einem Mediationsverfahren zu klären. Der BUND bekundete, dass aus seiner Sicht der Umgang mit artenschutzrechtlichen Vorgaben als besonders problematisch einzustufen sei.
Dennoch lehnte die Schwarz-Grüne Mehrheit den Antrag der SPD ab, weil der BVE seinen Bauantrag reduziert hatte. Um den Mindestanforderungen des Naturschutzgesetzes zu genügen, baut dieser familienfreundliche Wohnungen nun ohne Spielplatz. Auch soll wissenschaftlich untersucht werden, ob die streng geschützten Fledermausarten, die ihre Habitate direkt an der vielbefahrenen Osdorfer Landstraße verlassen haben, nun an die Osdorfer Landstraße zurückkehren, da ein großer Teil der jetzigen Habitate für diese nicht mehr nutzbar sein werden.
Für die Bürgerinitiative Rettet den Buchenhof-Wald
Karin Wulf
Philip Cramer
Klaus Steenken
Aktualisiert ( Montag, 25. Mai 2009 um 01:07 Uhr )
26.03.2009
Freitag, 27. März 2009 um 08:45 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 26.03.2009 >>>
Schwarz Grün regierter Bezirk Altona will dem Bauverein der Elbgemeinden Anspruch auf 10 Mio Euro zu Lasten des Naturschutzes schenken
Auf der gestrigen Kreismitgliederversammlung der Grünen in Altona hat Bezirksamtsleiter Warmke-Rose bekräftigt, dass er dem Bauverein der Elbgemeinden auf jeden Fall eine Genehmigung verschaffen wolle, einen über 200 Jahre alten naturbelassenen Buchenwald in Hamburg - Iserbrook, der für viele seltene und streng geschützte Tierarten einzigartigen Lebensraum bietet, mit 66 Wohnungen bebauen zu dürfen. Damit ging er nicht auf die vom Rechtsanwaltsbüro Günther und Partner vorgetragenen Argumente ein, wonach schon der Bauvorbescheid, aber auch die bisherige Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes rechtswidrig sei, und der Bezirk verpflichtet sei, tätig zu werden, damit die im Raum stehende Genehmigungsfiktion nicht eintreten kann.
Hintergrund ist, dass die Freie und Hansestadt Hamburg diesen Wald 1997 per Gesetz als schützenswerten Wald ausgewiesen hat, und die Fachausschüsse des Bezirks Altona 2006 einstimmig beschlossen haben, dass ein Wald an der Osdorfer Landstraße nicht weiter bebaut werden darf. Nachdem nun dieser Wald statt für die ursprünglich geforderten 15 Mio € für nur 3,5 Mio € vom Bauverein der Elbgemeinden gekauft werden konnte, kam ohne Vorankündigung Ende 2007 ein Antrag der Schwarz - Grünen Mehrheitsfraktion, nach der ein Bauvorbescheid zur Bebauung des Waldes mit 66 Wohneinheiten in 5 viergeschossigen Wohntürmen genehmigt werden sollte.
Dabei beruft sich der Bezirk Altona nicht auf heutige Rechtsstandards, sondern auf einen Baustufenplan aus 1938.
Am 22. Januar 2008 verkündete die GAL Altona in einer Presseerklärung: Christian Maaß, umweltpolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion fordert anhand dieses Beispiels, dass Widersprüche zwischen veralteten Baustufenplänen und dem geltenden Landschaftsprogramm endlich aufgelöst werden müssen. Hierbei handele es sich um ein Problem, dass in ganz Hamburg bestehe. Maaß: "Es kann nicht angehen, dass fünfzig Jahre alte Baustufenpläne aktuelle Beschlüsse der Bürgerschaft zum Naturschutz konterkarieren. Die Stadt muss die alten Pläne entrümpeln und mit dem Naturschutz in Einklang bringen. "
Auf massiven Druck einer gegründeten Bürgerinitiative initiierten die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und der Bezirk Altona einen Artenschutzfachbeitrag, der wenigstens nach streng geschützten Fledermaus- und Vogelarten gesucht hat, nicht aber nach Amphibien, Insekten und geschützten Pflanzenarten. Nur für einen Teil der gefundenen streng geschützten Fledermäuse und Vögel können die nach Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebene Ersatzräume nachgewiesen werden. Nach anderen geschützten Tier- und Pflanzenarten wurde nicht gesucht.
Eine Woche, nachdem die Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, eine zeitgemäße qualifizierte Bauplanung durchzuführen, eingereicht hat, hat der Bezirk Altona dem Bauträger bestätigt, dass aus seiner Sicht alle Unterlagen für den eigentlichen Bauantrag vorliegen würden, so dass eine zweimonatige Frist begann, in der der Bauantrag genehmigt oder abgelehnt werden muss, damit nicht eine sogenannte Genehmigungsfiktion eintritt. Dementsprechend wurde in den letzten acht Wochen viel diskutiert, Sondersitzungen wurden einberufen. Doch konnten bis heute noch nicht alle notwendigen Beschlüsse der Fachausschüsse getroffen werden.
Wegen des von der Bürgerinitiative initiierten Bürgerbegehrens und einer bei der Bürgerschaft eingereichten Petition, wonach der Bezirk aufgefordert wird, geltendes Landesrecht zu berücksichtigen, hat die SPD Fraktion für die heutige Bezirksversammlung einen Antrag eingereicht, den Bauantrag abzulehnen, damit die Genehmigungsfiktion nicht eingefordert werden kann, bevor Bürgerentscheid und Petition bei der Hamburger Bürgerschaft entschieden sind. Nach Information der Bürgerinitiative wird dieser Antrag jedoch abgelehnt werden.
Herr Horn, als Mitglied des Vorstand des Bauvereins hat bereits angekündigt, dass er am Montag die Bestätigung der fiktiven Baugenehmigung einfordern werde. Damit wird Wald zu Bauland. Wenn das Souverän Bürgerentscheid oder Bürgerschaftliche Eingabe zu dem Ergebnis kommt, dass eine zeitgemäße Bauplanung durchzuführen ist, kann der Bauverein gegenüber dem Bezirk einen Vertrauensschaden einklagen.
Herzlichen Glückwunsch!
Die Bürgerinitiative gibt heute um 15 Uhr im Rathaus Altona weitere Unterschriften ab, so dass dem Bezirk dann über 6100 Unterschriften vorliegen werden. Notwendig für einen Bürgerentscheid sind 5.489 Unterschriften.
Die Bürgerinitiative hat angekündigt, weiter Unterschriften sammeln zu wollen, um den politischen Druck zu erhöhen, den Wald mit heutigen Planungsinstrumenten zu überplanen.
Für die Bürgerinitiative Rettet den Buchenhof-Wald
Karin Wulf Philip Cramer Klaus Steenken
Aktualisiert ( Montag, 25. Mai 2009 um 00:58 Uhr )
22.03.2009
Mittwoch, 25. März 2009 um 09:20 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 22.03.2009 >>>
Wird der Bezirk Altona am nächsten Donnerstag die Grundlagen für einen hohen Schadensersatzsanspruch gegen sich legen?
Nachfolgend dazu Fragen und Antworten zum aktuellen Sachstand:
Ist das Grundstück Buchenhof-Wald ein Baugrundstück oder ein geschützter Wald? Der Buchenhof-Wald ist ein 35.000qm kleiner Buchenwald, der sich im Privatbesitz befindet und in den letzten 200 Jahren nicht bewirtschaftet oder ausgelichtet wurde, so dass er vielen streng geschützten Tierarten Lebensraum bietet, den sie woanders nicht mehr bekommen. Diese Art von Wald ist einmalig im Hamburger Westen. Der Wald wurde 1938 im Rahmen eines Baustufenplans als zweigeschossiges Wohngebiet und 1997 durch das Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg (LAPRO/APRO) als Wald im Biotopverbund zwischen Sülldorfer und Osdorfer Feldmark, sowie dem Klövensteen ausgewiesen.
Wie viel ist der Buchenhof-Wald wert? Der Buchenhof-Wald sollte von einer Erbengemeinschaft für eine Stiftung verkauft werden. Gefordert wurden damals 15 Mio. €. Es gab verschiedene Interessenten, die bereit waren, einen zweistelligen Millionenbetrag zu bezahlen. Nachdem die Fachausschüsse des Bezirk Altona im Jahr 2006 klar stellten, dass der Buchenhof-Wald im Rahmen einer qualifizierten Bauleitplanung als Wald ausgewiesen werden, und somit nicht bebaubar sein sei sollte, sprangen die Interessenten ab, der jetzige Investor konnte 2007 das Grundstück für 3,5 Mio € kaufen. Noch im gleichen Jahr erkannte Schwarz-Grün, dass es sich eigentlich nur um Stangengehölz handele und erteilte einen Bauvorbescheid. Der heutige Wert des Buchenhof-Walds wird daraus abgeleitet werden, wie großzügig der Bezirk bei der Anerkennung der Auflagen des Bauvorbescheides ist.
Warum gibt es juristischen Streit um den Buchenhof-Wald? Seit 2006 sind die Rechte der Bürger im Rahmen der Neufassung der Hamburger Bauordnung stark eingeschränkt, die Rechtmäßigkeit von Baubescheiden nachprüfen zu lassen. So brauchte der Bezirk Altona sich bis heute nicht mit den Inhalten der Widersprüche der Nachbarn befassen. Immerhin gelang es den Nachbarn mit Hilfe der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt einzufordern, dass geprüft wird, ob streng geschützte Tierarten durch das Bauvorhaben vertrieben werden würden.
Warum haben die Retter des Buchenhofwaldes eine Bürgerinitiative gegründet und ein Bürgerbegehren eingeleitet? Weil der Bezirk Altona sich nicht wirklich mit den Gegenargumenten der Bebauung befassen muss, wollte die BI hören, wie denn die Bürger des Bezirks Altona dazu stehen, dass hier für dringend benötigten Wohnungsbau ein einzigartiger Wald zerstört und viele Bäume gefällt werden sollen. Die Resonanz war groß. Innerhalb von 18 Tagen waren die für einen Suspensiveffekt des Bürgerbegehrens notwendigen Unterschriften zusammen. Bis Ende März werden über 6.000 Unterschriften gesammelt sein, also weit mehr, als die für einen Bürgerentscheid erforderlichen 5.489 Unterschriften. Die hohe Anzahl der zu sammelnden Stimmen ist notwendig, da der Bezirk bei der ersten Zählung 20% der Stimmen als nicht leserlich und damit als nicht gültig aussortieren musste.
Was ist der Inhalt des Bürgerbegehrens? Der Inhalt des Bürgerbegehrens ist, dass die 2006 einstimmig gefassten Beschlüsse der zuständigen Fachausschüsse des Bezirks nun auch umgesetzt werden. Es wird gefordert, dass der Baustufenplan aus 1938 durch eine qualifizierte Bauleitplanung ersetzt wird, die zum Beispiel berücksichtigen muss, dass das Grundstück durch die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg als Wald ausgewiesen wurde.
Worum wird gestritten? Der Bezirk Altona möchte auf Grund des Bauvorbescheid auf jeden Fall eine Baugenehmigung erteilen. Deswegen wurden Sondersitzungen einberaumt, das Bauprojekt wurde mehrfach geändert – zum Schluss ist dem Bezirk aber eingefallen, dass ein Bauvorbescheid immer in eine Baugenehmigung münden müsse, selbst wenn es fraglich ist, ob der Bauvorbescheid rechtmäßig ist, und selbst wenn es fraglich ist, ob die Auflagen des Bauvorbescheids erfüllt wurden. Dieses Recht ist nach Meinung des Bezirksamtsleiters sowie der schwarz-grünen Mehrheit höher zu bewerten, als das noch neue Recht im Rahmen eines Bügerentscheids über den Buchenhof-Wald zu beschließen.
Aus welchen Tatsachen leitet die Bürgerinitiative ab, dass der Bauvorbescheid rechtswidrig sei? Viele Dinge wurden vor Erlass des Bauvorbescheides gar nicht geprüft. Von den vielen Gründe können hier nur exemplarisch genannt werden: Nach Kenntnis der Bürgerinitiative wurde Wald mit Villa als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt. Die entsprechenden Akten sind derzeit nicht einsehbar. Eigentlich hätte der Bezirk bei der Erteilung des Bauvorbescheids verkehrs- und naturschutzrechtliche Belange prüfen müssen, da er den Bauvorbescheid auf der Grundlage eines nicht qualifizierten Baustufenplans erlassen hat. Aus welchen Tatsachen leitet die Bürgerinitiative ab, dass die Auflagen des Bauvorbescheids nicht erfüllt sein? Derzeit geht es zum einen darum, ob eine Fällgenehmigung erteilt werden muss, weil ein Bauvorbescheid erlassen wurde (so wurde es eine Zeit lang von der Behörde behauptet), oder ob eine Baugenehmigung erst erteilt werden kann, wenn die Auflagen des Bauvorbescheides erfüllt sind (so liest die Bürgerinitiative den Vorbescheid). Inhaltlich herrscht Empörung darüber, dass nur nach einem kleinen Teil der streng geschützten Tierarten gesucht wurde, die ja auch alle in großer Anzahl gefunden wurden. Viele streng geschützte Tier- und Pflanzenarten konnten nicht gefunden werden, weil der Gutachter nur einen kleinen Teil des Jahres das Gelände beobachten durfte, und weil er nicht berücksichtigen durfte, dass direkt neben dem Grundstück z.B. für einen Teil der noch auf dem Gründstück lebenden Tiere lebenswichtige Räume, wie z.B. Laichgewässer vorhanden sind. Empört sind die Mitglieder, dass nur für einen Teil der gefundenen gefährdeten Tierarten Ausweichquartiere im nicht bebauten Teil des Grundstücks vorgehalten werden sollen. Nicht berücksichtigt wurde weiterhin, dass der Wald 1997 von der Hamburger Bürgerschaft als Wald ausgewiesen wurde.
Warum hat die Bürgerinitiative zusätzlich eine Petition bei der Hamburger Bürgerschaft eingereicht? Nachdem die Bürgerinitiative in kürzester Zeit die Unterschriften vorweisen konnte, die den Bezirk eigentlich daran hindern weitere Beschlüsse in dieser Sache zu fällen, passierte genau das Gegenteil. Der Bezirk verfiel in hektische Betriebsamkeit Sondersitzungen wurden einberufen und der Bürgerinitiative wurde mitgeteilt, dass im vorliegenden Fall gegen die ursprüngliche Auskunft das Bürgerbegehren Bau- und Fällgenehmigung nicht stoppen könne. Die Bürgerinitiative hat deswegen die Hamburger Bürgerschaft gebeten zu klären, in welchem Verhältnis die Rechtskreise Bürgerbegehren/Bürgerentscheid einerseits, Bauvorbescheid, Fäll- und Baugenehmigung andererseits gesehen werden, und in wieweit Bezirke Hamburger Landesrecht zu beachten haben. Die Petition wurde angenommen. Noch am 12. März wurde der Bürgerinitiative durch die Senatskanzlei mitgeteilt, dass der Bezirk in der Sache keine bindenden Beschlüsse fassen wolle, um den Entscheid der Bürgerschaft berücksichtigen zu können. Dies steht im Widerspruch zur Tagesordnung der Bezirksversammlung am 26. März 2009.
Warum hat die Bürgerinitiative die Aufsichtsbehörde für das Bezirksamt angeschrieben? Der Bürgerinitiative wurde aus dem Bezirk Altona mitgeteilt, dass die Aufsichtsbehörde ein Gutachten verfasst habe, nachdem im vorliegenden Fall der Suspensiveffekt des Bürgerbegehrens einen Fällantrag nicht aufhalten würde. Die Aufsichtsbehörde hat der Bürgerinitiative nun mitgeteilt , dass ein solches Gutachten nicht abgefordert wurde und der Aufsichtsbehörde auch nicht vorliegt.
Gibt es die Möglichkeit die Genehmigungsfiktion nicht eintreten zu lassen? Ja – das Rechtsinstitut der Genehmigungsfiktion ist im Baurecht noch neu. In anderen Rechtsgebieten, wird der Antrag des Antragstellers abgelehnt, wenn die Auflagen (noch) nicht erfüllt sind. Da der Investor den Bauantrag gestellt hat, bevor alle Auflagen erfüllt wurden, kann der Bezirk den Antrag ablehnen. Der Investor hat das Recht einen neuen Bauantrag zu stellen, wenn er alle Auflagen erfüllt hat. Wenn andere Dienststellen ihre Stellungnahme nicht rechtzeitig abgeben können kann der Bezirk unter Hinweis auf diese Tatsache, die Frist mit dem Einverständnis des Antragstellers verlängern, oder aber den Antrag ablehnen. Hier ist ein Bürgerentscheid angekündigt, der Auswirkungen auf die Baugenehmigung haben wird. In der Regel wird bei so einer Rechtslage die Entscheidung trotz der Genehmigungsfiktion aufgeschoben. Der Bezirksamtsleiter argumentiert jedoch, dass die Baugenehmigung positiv entschieden werden müsse, damit die Genehmigungsfiktion nicht eintrete.
Gibt es die Gefahr eines höheren Schadensersatzanspruches gegen den Bezirk Altona? Ja – derzeit kann davon ausgegangen werden, dass kein Schaden entstanden ist, da bei Nichtbebauung das Grundstück für 3,5 Mio € an Interessenten verkauft werden könnte. Entsprechende Gespräche werden von Mitgliedern der Bürgerinitiative mit potentiellen Erwerbern geführt. Somit entsteht kein Schaden. Der Investor kann sich auch nicht auf Vertrauensschutz berufen, da die Bürgerinitiative immer öffentlich dargelegt hat, welche Rechtshindernisse gesehen werden und der Bezirk Altona diese Thesen bis heute nicht widerlegen wollte oder konnte. Wird am Donnerstag, den 26. März entschieden, dass die Baugenehmigung erteilt wird, hat der Investor erstmals einen Rechtsanspruch, dass Grundstück zu bebauen. Wenn nun die Hamburger Bürgerschaft – wie im Rahmen einer dort eingereichten Petition beantragt - beschließen sollte, dass auch der Bezirk Altona Hamburger Landesrecht anwenden muss, oder wenn im Rahmen des Bürgerentscheid eine Mehrheit für die Durchführung einer qualifizierten Bauleitplanung stimmt, ist dem Investor der Vertrauensschaden zu ersetzen, weil das Grundstück durch die Erteilung der Baugenehmigung stark an Wert gewinnen wird.
Für die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald“ gez. Philip Cramer gez. Karin Wulf gez. Klaus Steenken
Aktualisiert ( Mittwoch, 25. März 2009 um 09:58 Uhr )
26.02.2009
Donnerstag, 26. Februar 2009 um 10:47 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 26.02.2009 >>>
Buchenhof-Wald - Eklat im Grünausschuss Altona
Auf der Sitzung des Bezirksausschusses für Grün, Naturschutz und Sport am 25.2.2009 haben die Mitglieder der Partei DIE LINKE und der SPD die Sitzung unter Protest verlassen.
In Iserbrook gibt es einen seltenen 200 Jahre alten naturbelassenen Buchenwald. Die umfangreiche Abholzung ist wegen eines Bauvorhabens geplant. In einem nichtöffentlichen Teil des Grün-Ausschusses sollte die Baumfällung beraten werden, obwohl bisher die rechtlichen Grundlagen noch nicht abschließend geklärt sind. Aus diesem Grund waren die beiden Parteien nicht bereit, die geplante Fällung von 110 alten Bäumen zu diskutieren.
Die Bürger-Initiative „Rettet den Buchenhof-Wald" wollte eine Erklärung für den Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Bezirksamtsvertreter verweigerten sich einer Diskussion. Die Links - und SPD-FraktionsvertreterInnen verließen gemeinsam mit den ZuhörerInnen die Sitzung.
Inge Jahnke und Günter Pingel (DIE LINKE) erklärten: „Im Jahre 2008 wurden im Bezirk Altona 3233 Bäume gefällt. Es reicht! Keine Baumfällung im Buchenhof-Wald und Erhalt dieses einzigartigen naturnahen Laubwaldes".
Inge Jahnke und Günter Pingel
Aktualisiert ( Donnerstag, 26. Februar 2009 um 13:16 Uhr )
24.02.2009
Dienstag, 24. Februar 2009 um 18:09 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 24.02.2009 >>>
Bezirksamt Altona versucht Bürgerwillen und Naturschutz auszutricksen
BUND Hamburg kritisiert Verfahren um Bebauung des Buchenhof-Waldes
Die Auseinandersetzung um die Bebauung des Buchenhof-Waldes wird nach Ansicht des BUND immer bizarrer. Auf dem ca. drei Hektar großen wertvollen Waldstück sollen 66 Wohneinheiten auf Grundlage eines Baustufenplans aus dem Jahr 1938 errichtet werden. Trotz strittiger Rechtslage will der zuständige Bezirksausschuss bereits morgen über die Fällgenehmigung entscheiden. Es ist geplant, ca. 140 teilweise über 100 Jahre alte Buchen zu fällen, die u. a. Quartier und Lebensraum für sechs besonders geschützte Feldermausarten darstellen. Besonders problematisch ist aus Sicht des BUND der Umgang mit artenschutzrechtlichen Vorgaben. Zwar wurde auf Druck einer Bürgerinitiative und des BUND im vergangenen Jahr ein Artenschutz-Gutachten nachgereicht. Dieses kommt aber zu nicht nachvollziehbaren Einschätzungen und wird sogar vom Naturschutzamt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) kritisiert. Ein ebenfalls eingefordertes Baumgutachten steht weiterhin aus. Gleichzeitig hat die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald“ ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht und das notwendige Quorum erreicht, sodass eigentlich alle weiteren Entscheidungen zunächst für drei Monate ruhen müssten. „Trotzdem will die Bezirksverwaltung in Altona die Fälllisten für die Rodungen zugunsten des Bauträgers, dem Bauverein der Elbgemeinden e.G (BVE), im Grünausschuss kurzfristig absegnen lassen. Dies ist ein Schlag gegen alle demokratischen Spielregeln und gegen den bitter notwendigen Artenschutz in Hamburg, offensichtlich mit Unterstützung der schwarz-grünen Mehrheit im Bezirk“, so Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg. Der BUND Hamburg fordert den Altonaer Bezirksamtsleiter Warmke-Rose auf, die Reißleine zu ziehen und den Vorgang sofort zu stoppen. Es darf hier keine weiteren Vorabgenehmigungen geben, bis insbesondere alle artenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten sind. Des Weiteren ist umgehend zu prüfen, ob der Bauvorentscheid aus 2007, der ohne jede Beachtung des Arten- und Naturschutzrechtes zustande gekommen ist, nicht widerrufen werden muss. „Es sollte auch im Sinne des BVE sein, dass ein juristisch einwandfreies Verfahren durchgeführt wird“, so Manfred Braasch. Für Rückfragen: Paul Schmid, BUND-Pressesprecher, Tel. 040 - 600 38712
Aktualisiert ( Mittwoch, 25. Februar 2009 um 15:11 Uhr )
23.02.2009
Montag, 23. Februar 2009 um 01:00 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 23.02.09 >>>
Petition zur Rettung des Buchenhof-Walds bei der Hamburger Bürgerschaft abgegeben
Nachdem die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald“ das Drittelquorum zum Erreichen des Suspensiveffektes erreicht hat, und die Bezirksorgane eigentlich für drei Monate keine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Handlungen begehen dürfen, verdichten sich die Anzeichen, dass in nicht öffentlichen Sitzungen der vermeintliche Rechtsanspruch des Investors doch noch durchgesetzt werden soll. Die Mitglieder der Bürgerinitiative haben deswegen den Bezirksamtsleiter Herrn Warmke-Rose angeschrieben, bis heute aber keine Antwort erhalten. Also wurde kurzfristig entschieden, eine Eingabe bei der Hamburger Bürgerschaft einzureichen, mit dem Ziel, dass beim Buchenhof-Wald keine dem Sinn des Bürgerbegehrens entgegen stehende Beschlüsse gefasst werden. Außerdem bittet die Bürgerinitiative die Bürgerschaft sich dafür einzusetzen, dass der Natur- und Artenschutz unvoreingenommen geprüft, dass sich sachlich und fachlich mit der Kritik an dem Artenschutzfachbeitrag des Investors auseinandergesetzt wird, und dass die Ausweisung des Buchenhof-Waldes als „naturnaher Laubwald“ durch die Bürgerschaft aus 1997 Berücksichtigung findet.
Eine Kopie der bürgerschaftlichen Eingabe finden Sie im Anhang als Kopie für die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald“
gez. Wulf gez. Cramer gez. Steenken
Aktualisiert ( Mittwoch, 25. Februar 2009 um 15:10 Uhr )
15.02.2009
Sonntag, 15. Februar 2009 um 01:00 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 15.02.09 >>>
3000 Unterschriften in 18 Tagen
Die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald“ hat kurzfristig vor einer nicht öffentlichen Bauausschusssitzung das nötige Drittelquorum der gesammelten Unterschriften beim Bezirksamt Altona eingereicht, um zu verhindern, dass im Bezirk Altona weitere Beschlüsse auf veralteter Rechtsgrundlage gefällt werden. Dass die Entscheidung richtig war, wird deutlich durch die Einlassungen des Bezirksamtsleiters Warmke-Rose im Hauptausschuss des Bezirks Altona am 12.2.09, in dem dieser wiederholte, dass er sich daran gebunden fühle, einen strittigen Bauantrag zu genehmigen. Bei diesem konnten sowohl die Auflagen noch nicht erfüllt, als auch die seit über einem Jahr vorliegenden Widersprüche nicht beschieden werden. Auf der Grünausschusssitzung am 11.2.09 des Bezirks Altona wurde bestätigt, dass es bisher nicht gelungen ist, zu widerlegen, dass die Baumaßnahme gegen den Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz verstößt.
Vorgeschichte Das Bezirksamt Altona hat einem Investor bisher nicht rechtmäßig, nämlich ohne die Belange des Umwelt- und Naturschutzes geprüft zu haben, mit Vorbescheid die Bebauung des Buchenhof-Waldes an der Osdorfer Landstraße mit fünf faktisch 4-geschossigen Wohntürmen auf Grund von Baurecht aus 1938 genehmigt. Die Rechtmäßigkeit ist auch in Frage gestellt, da der Bezirk nach über 13 Monaten nicht in der Lage war, nachbarliche Widersprüche mit den Themen Denkmalschutz, Nachbarrecht, verkehrliche Erschließung etc. zu bescheiden. Auch steht noch die erforderliche Fällgenehmigung aus, deren Umsetzung während des Sommers gegen das Hamburger, und das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen würde.
Ergebnisse des „Artenschutzfachbeitrages“ Die Bezirksversammlung hat nachträglich ein Artenschutzgutachten vom Investor gefordert. Der vom Investor jetzt nachgereichte „Artenschutzfachbeitrag“ bestätigt das Vorkommen EU-weit streng geschützter Tierarten (sechs Fledermausarten, Grünspechte, Mäusebussarde), die durch das vorgesehene Bauvorhaben voraussichtlich vertrieben werden.
Kritik am „Artenschutzfachbeitrag Der Artenschutzfachbeitrag ist ein Parteigutachten und in mehrfacher Hinsicht unzureichend.
Der untersuchte Zeitraum (März bis Juni bzw. September) ist zu kurz, so dass nicht alle geschützten und streng geschützten Arten gefunden werden konnten.
Die Untersuchung erstreckte sich nicht auf weitere streng geschützte Tierarten wie Haselmaus, Waldohreule, Kammmolch, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Eremit, obwohl das Vorkommen dieser Arten entgegen der Meinung des Gutachters im Buchenhof-Wald zu erwarten ist, da sie in den letzten Jahren hier bzw. in der näheren Umgebung angetroffen worden sind.
Die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung der Vertreibung der Fledermäuse sind zum einen nicht nachhaltig (Nistkästen), zum anderen nicht spezifiziert worden (welche Veränderung der Lage von Baukörpern; wie sollen geschlossene Baumkronen entlang der Gehölzreihe an der östlichen Grundstücksgrenze als essentielle lineare Leitstruktur innerhalb der Flugroute zu den Futterplätzen erhalten bleiben bei gleichzeitiger Verkehrserschließung zw. Kuhgraben und Neubaubereich, wie kann ein Verzicht auf störende Beleuchtung/Lichtimmission im Straßen- und Wohn-/ Stellplatz-Bereich aussehen).
Das Vorhandensein von Ausweichquartieren für Mäusebussard und Grünspecht ist nur behauptet, aber nicht geprüft worden.
Sonstige Eingriffe in Natur und Landschaft, die keine Berücksichtigung im Gutachten gefunden haben:
Nachhaltige Schädigung des vorhandenen Waldbodens/ Waldwiesenbodens durch Bodenversiegelung, Bodenverdichtung durch schwere Baufahrzeuge,
Zerstörung des vorhandenen Buchenwaldbiotops (Hallenwald) durch Entfernung von Einzelbäumen und Baumgruppen und der bestehenden Laubschicht (von ca. 50 cm) und
nachhaltige Schädigung des restlichen Baumbestandes und Veränderung des Grundwasserspiegels durch Entwässerung während der Bauzeit (ca. 1 Jahr) und später
nachhaltige Schädigung der lokalen Luft-/Klimaverhältnisse in direkter Konfliktsituation mit der parallel verlaufenden Osdorfer Landstraße (über 60.000 Kfz/Tag).
Dr. J. Martens, Karin Wulf, Philip Cramer, Klaus Steenken
BI „Rettet den Buchenhof-Wald“
Aktualisiert ( Mittwoch, 25. Februar 2009 um 22:41 Uhr )
09.02.2009
Montag, 09. Februar 2009 um 01:00 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 09.02.2009 >>>
Gelungener Start der Unterschriftensammlungen
Die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald“ teilt mit, dass bereits am ersten Tag der Unterschriftensammlung zur Rettung des Buchenhof-Waldes 15% der für das Drittelquorum erforderlichen Unterschriften gesammelt werden konnten. Dies ist ein großer Erfolg für die Bürgerinitiative, die nun zuversichtlich ist, dass verhindert werden kann, dass der auf der Sondersitzung des Grünausschusses am 25. Februar gestellte Fällantrag genehmigt wird.
Die Bürgerinitiative hat sich nun um die Herausgabe des Artenschutzfachbeitrag zum Bauvorhaben Buchenhof bemüht und plant noch vor der Sondersitzung des Grünausschusses eine öffentliche Diskussion, zu der der Vorstand des Investors und der Bezirksamtsleiter des Bezirkes Altona eingeladen werden sollen. Die BI erhofft sich durch diese Veranstaltung weitere Sachaufklärung zur geplanten Bebauung des Buchenhof-Waldes.
Aktualisiert ( Freitag, 27. Februar 2009 um 12:20 Uhr )
06.02.2009
Freitag, 06. Februar 2009 um 01:00 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 06.02.2009 >>>
Bürgerinitiative stellt Lösungsvorschläge zur Rettung des Buchenhof-Waldes vor
„Niemand kann etwas gegen naturnahes Wohnen in modernen Wohnungen haben. Aber wenn ohne Not allein sechs streng geschützten Fledermausarten und viele andere vom Aussterben bedrohte und deswegen geschützte Tierarten ihren natürlichen Lebensraum verlieren, dann ist das unverantwortlich“, so Karin Wulf von der BI „Rettet den Buchenhof-Wald“. Der Investor selbst lobt sich auf seiner Internetseite, dass er zumindest einen Teil der vertriebenen Tierarten, wie z.B. Kohlmeisen, Buchfinken und Rotkehlchen wieder ansiedeln möchte, andere, wie z.B. wohl in einem Buchenwaldbiotop nicht vorkommende Regenwürmer sollen zusätzlich angesiedelt werden. Durch die Abholzung vieler Bäume, den Bau der 66 Wohnungen, Bodensanierung durch Ergänzungspflanzung und Zulassen von natürlicher Begleitpflanzung durch Licht soll sich nach Angaben des Investors insgesamt die Sauerstoffproduktion verbessern, die Biomasse um 200% erhöhen. Aus diesen Aussagen kann nur schlussgefolgert werden, dass es sich hier es sich um das richtige Projekt am falschen Standort handelt. Die Bürgerinitiative hat sich nun Gedanken gemacht, an welchem Standort die Idee des Investors umgesetzt werden kann, ohne dass solch gravierende nicht mehr zurücknehmbare Eingriffe in den Artenschutz vorgenommen werden. Das Hauptproblem dabei ist, ein Ersatzgrundstück zu finden, welches zu einem ähnlich günstigen Preis gekauft werden kann, wie vor zwei Jahren der Buchenhof-Wald, und welches ohne Natur übermäßig zu zerstören dann bebaut werden kann. Hier kann eine Lösung nur mit dem Bezirk Altona gefunden werden. Dieser müsste sich bereit erklären, günstig gekauftes Land als Bauland auszuweisen. Die Vorschläge der Bürgerinitiative für einen Standort der geplanten Wohnanlage sind:
Am Rand eines Parks, z.B. des Volksparks an einem Standort mit möglichst
geringem Störpotential für die Tier- und Pflanzenwelt
Auf brachliegenden, noch nicht umgewidmeten Bahnflächen
Auf einem Teil des Geländes des Krankenhaus Rissen
Auf Flächen des Bundes oder des Landes
Auf einem Teil der Parkplatzflächen für die beiden Arenen im Volkspark,
Voraussetzung wäre ein Anschluss der Arenen an den Öffentlichen Personennahverkehr aus dem Hamburger Westen, so dass sich dann sogar der Anteil des motorisierten Anreiseverkehrs reduzieren würde, was die Klimabilanz weiter verbessern würde. Kurzfristig umsetzbare Konzepte wurden ausgearbeitet. Weitere Flächen könnten im Rahmen des Programms, “ Hamburg- Wachsen mit Weitsicht” ausgewiesen werden.
Die Bürgerinitiative freut sich auf einen konstruktiven Dialog mit Investor und Bezirk. Der nächste Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport findet am 11. Februar 2009 um 18:00 Uhr wegen des erwarteten öffentlichen Interesses im Kollegiensaal des Altonaer Rathauses statt. Die Bürgerinitiative hofft auf zahlreiches Erscheinen der interessierten Öffentlichkeit.
Aktualisiert ( Donnerstag, 26. Februar 2009 um 13:16 Uhr )
05.02.2009
Donnerstag, 05. Februar 2009 um 01:00 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 05.02.2009 >>>
Schonfrist für Buchenhof-Wald bis 30. September verlängert
Aufatmen von Bürgern und Tieren im Bezirk Altona.
Nachdem die Politik noch vor wenigen Wochen beschlossen hatte, dass der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport des Bezirkes im Februar eine Sondersitzung einlegen muss, um die beantragte Fällgenehmigung schnell beschließen zu können, herrscht jetzt wieder Entspannung bei Wald, rechtlich geschützten bedrohten Tierarten und Menschen.
Hintergrund ist, dass der Investor zur Bebauung des Buchenhof-Waldes schon im letzten Sommer damit angefangen hat, Bäume, die zur Fällung vorgesehen sind, deutlich zu bezeichnen. Die Bürgerinitiative hat nun mehrere Bäume mit erkennbaren Horsten-, Brut-, oder Schlafhöhlen dokumentiert, die nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 d des Hamburger Naturschutzgesetzes in der Zeit vom 1. Februar bis 30. September nicht gefällt oder bestiegen werden dürfen, und die bei den geplanten Baumaßnahmen im Weg stehen würden. Eine Ausnahmegenehmigung darf der Bezirk Altona allein für Bäume ohne erkennbare Horste, Brut-, oder Schlafhöhlen erteilen. Dem Bezirksamt Altona ist dieser Sachverhalt zur Prüfung vorgetragen worden. Eine Antwort steht noch aus.
In der Anlage erhalten sie das Merkblatt, herausgegeben von den Naturschutzreferaten der Bezirksämter. Mit Interesse erwartet die Bürgerinitiative nun, wie dieser Aspekt in der politischen Diskussion bewertet wird. Sowohl der Investor, als auch die Mehrheitsfraktionen im Bezirk Altona haben gegenüber der Öffentlichkeit immer kund getan, dass der Buchenhof-Wald noch im Frühjahr diesen Jahres bebaut wird, so dass der Lebensraum der rechtlich geschützten Tier- und Insektenarten zerstört werden würde
Achtung Terminverlegung !!!
Der nächste Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport findet am 11. Februar 2009 um 18:00 Uhr wegen des erwarteten öffentlichen Interesses im Kollegiensaal des Altonaer Rathauses statt. Die Bürgerinitiative hofft auf zahlreiches Erscheinen der interessierten Öffentlichkeit.
04.02.2009
Mittwoch, 04. Februar 2009 um 01:00 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 04.02.2009 >>>
Artenschutzfachbeitrag zum Bauvorhaben Buchenhof mit Auslassungen?
Mit Sorge nimmt die Bürgerinitiative "Rettet den Buchenhof-Wald" zur Kenntnis, dass die Teile des Artenschutzfachbeitrag zum Bauvorhaben Buchenhof, die der Bürgerinitiative zugespielt wurden, Auslassungen enthalten, die zu falschen Schlussfolgerungen führen können. Nun hat sich die Bürgerinitiative an den Investor als Auftraggeber des Fachbeitrages und an die prüfende Stelle, das Bezirksamt Altona, mit der Bitte um Herausgabe des gesamten aktuellen Fachbeitrages gewandt, um diese Sorge ausräumen zu können. Bezirksamt und Investor haben der Bürgerinitiative jedoch mitgeteilt, dass das Gutachten nicht zur Verfügung gestellt werden könne, da es sich noch immer in der internen Prüfung befinde. “Dass der Artenschutzfachbeitrag noch immer geprüft wird, verwundert dann doch, denn ursprünglich sollte dieser ja schon im Sommer des letzten Jahres fertig gestellt und öffentlich diskutiert werden”, so Klaus Steenken von der Bürgerinitiative “Rettet den Buchenhof-Wald”. Um so wichtiger ist es, „dass weitere Unterschriften zur Rettung des Buchenhof-Waldes gesammelt werden, um allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich sachlich und fachlich mit Naturschutzrechtlichen Belangen auseinander zu setzen, bevor der Buchenhof-Wald in seiner jetzigen naturbelassenen Form als Lebensraum für geschützte, selten vorkommende Tierarten zerstört wird,“ so Philip Cramer von der Bürgerinitiative "Rettet den Buchenhof-Wald".
Mit Interesse erwartet die Bürgerinitiative nun, welcher Artenschutzfachbeitrag für welchen Bau- und Fällantrag Grundlage für die politische Diskussion und damit ggf. auch die Grundlage für die Zerstörung von Lebensraum der rechtlich geschützten Tier- und Insektenarten wird.
Der nächste Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird am 11. Februar 2009 und dann schon zwei Wochen später, jeweils um 18:00 Uhr im Sitzungsraum im Erdgeschoss des Technischen Rathauses, Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg Zugang über Nebeneingang Jessenstraße, Ecke Virchowstraße Die Bürgerinitiative hofft auf zahlreiches Erscheinen der interessierten Öffentlichkeit.
23.01.2009
Dienstag, 20. Januar 2009 um 00:00 Uhr
<<< Einladung zur Pressekonferenz vom 20.01.2009 >>>
Am Freitag, den 23. Januar 2009 14:30 Uhr vor oder im Haus Kuhgraben 4
Nun beginnt der Wettlauf um die Zeit…
Die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof Wald“ teilt mit, dass nun erste Ergebnisse des vom Bauträger Buchenhofwald in Auftrag gegebenen Gutachtens vorliegen sollen. Danach sollen die rechtlich geschützten Tier-, Pflanzen-, und Insektenarten, nach denen gesucht wurde, zwar in diesem einzigartigen über 200 Jahre naturbelassenen Buchenwald ihre Lebensräume haben, der Gutachter soll aber für alle geschützten Arten, nach denen gesucht wurde, Alternativen aufgezeigt haben, wo diese zukünftig ihren Lebensraum haben könnten, so dass am 18. Dezember 2008 beim Bezirksamt Altona der endgültige Bauantrag nebst Baumfällgenehmigung gestellt worden sein soll.
Diese Informationen haben die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof Wald“ aufgeschreckt, hieß es zuletzt im Dezember 2008, dass ein Gutachten noch nicht vorliege, so dass weitere Maßnahmen nicht ergriffen hätten werden können. Die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof Wald“ hat deswegen in der letzten Woche beim Bezirksamt Altona einen Antrag zu einem Bürgerbegehren eingereicht, der bis Ende der nächsten Woche geprüft sein soll. Dann beginnt der Wettlauf mit der Zeit. Denn in kürzester Zeit müssen 2500 Unterschriften aus dem Bezirk Altona vorgelegt und durch das Bezirksamt Altona geprüft sein, während die maßgeblichen Ausschüsse das Projekt schon im Februar behandeln und beschließen können. Die Bürgerinitiative fürchtet nun, dass kurzfristig unwiderbringliche Fällungen durchgeführt werden, bevor die Zerstörung dieses einzigartigen Biotopes im Rahmen eines Bürgerbegehrens und Bürgerentscheides entschieden werden kann.
Hier die Chronologie der bisherigen Ereignisse:
1789 - erste urkundliche Erwähnung des Buchenhofwaldes 08.06.1938 - Erlass eines Baustufenplanes ohne die Berücksichtigung verkehrlicher und naturschutzrechtlicher Belange 14.01.1955 - Übernahme dieses Planes ohne Änderungen und Ergänzungen durch den Hamburger Senat als Baustufenplan Iserbrook/ Sülldorf W2o 14.07.1997 - Aufnahme des Buchenhof Waldes in das Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg (LAPRO) als Wald. 16.05.2006 - Einstimmiger Beschluss vom Grünausschuss: „stimmt der Fällung der 145 Großbäume nicht zu“. 17.05. 2006 - einstimmiger Beschluss des Planungsausschuss: „Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel des Erhaltes des wertvollen Baumbestandes,“ 01.08.2006 - Übergabe der Verantwortlichkeit zum Erlass von Baugenehmigungen vom Hamburger Senat an den Bezirk Altona. 28.09.2006 - Das ganze Ensemble aus Villa, Garten und Wald wird wegen seines Denkmalwertes rechtskräftig unter Denkmalschutz gestellt? 27.09.2007 - Beschluss zur Erteilung eines Bauvorbescheides gegen die einstimmigen Beschlüsse von Planungs- und Grünausschuss. Naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen werden weitgehend ignoriert. 06.11.2007 und 9.12.2007 - Nachbarschaftliche Widersprüche gegen den Bauvorbescheid, die in der Regel die Wirkung haben, dass die Maßnahme gestoppt ist, bis über die Widersprüche entschieden ist. 29.11.2007 - einstimmiger Beschluss der Bezirksversammlung, ein Gutachten zu naturschutzrechtlichen Belangen durch den Bauträger erstellen zu lassen. Abgabetermin soll Sommer 2008 sein. 13.03.2008 - letzter Termin der Meldung des Lapro - also Buchenhofwald als geschützter Wald - an das Bundesamt für Naturschutz. Dadurch würde der Buchenhof Wald im Rahmen einer qualifizierten Bauleitplanung als Wald ausgewiesen werden. Seit Sommer 2008 vorbereitende Maßnahmen im Gelände des Buchenwaldes, unter anderem Abtransport von Totholz, welches Lebensraum für rechtlich geschützte Tierarten sein kann. Die Widersprüche sind noch nicht beschieden worden. 12.11.2008 - Grünausschuss kann noch immer nicht über die Maßnahme beschließen, da Gutachten noch nicht vorliegt. Hauptausschuss beschließt aber, dass sich die Bezirksversammlung der Wertigkeit des Baumbestandes bewusst ist, und bittet das Bezirksamt, die Einhaltung natur- und artenschutzrechtlicher Vorschriften auf dem Grundstück weiterhin sicherzustellen. 18.12.2008 - BVE legt beim Bezirk Altona Gutachten vor und stellt Bau– und Fällantrag. Januar 2009 nachdem die Bürgerinitiative von dem Antrag erfährt, wird kurzfristig ein Bürgerbegehren eingeleitet, um den Buchenhof- Wald zu retten. Februar 2009 - Grünausschuss kann beschließen, ob Bäume unwiderruflich gefällt, beschnitten, gestutzt und ausgelichtet werden sollen, so dass ggf. der im Biotopverbund Klövensteen, Osdorfer und Sülldorfer Feldmark einmalige Lebensraum von geschützten Tier- und Insektenarten unwiderruflich zerstört wird. Bauausschuss kann über den Bauantrag entscheiden. Bezirksversammlung oder Hauptausschuss kann die Verwaltung mit der Umsetzung der Beschlüsse beauftragen. Anwesend sein werden die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens, Karin Wulf, Dr. Johannes Martens und Philip Cramer, sowie weitere Mitglieder der Bürgerinitiative. Schon vom benachbarten Kuhgraben aus ist mittlerweile gut die Kennzeichnung der Bäume zu erkennen, die im Rahmen der Baumaßnahme „bearbeitet“ werden sollen.
09.01.2009
Freitag, 09. Januar 2009 um 01:00 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 09.01.2009 >>>
Die Bürgerinitiave „Rettet den Buchenhofwald“ teilt mit, dass man beschlossen habe, ein Bürgerbegehren im Bezirk Altona, mit dem Ziel den im Westen einzigartigen Buchenhofwald an der Osdorfer Landstr. aus naturschutz- und klimapolitischen Gründen zu erhalten. Nach Informationen drängt die Zeit, denn in den nächsten Wochen soll der Bezirk über ein Gutachten beraten, in dem wohl die Einzigartigkeit des Buchenhofwald mit vielen geschützten Tierarten bestätigt wird, gleichzeitig aber Vorschläge gemacht werden sollen, wie diese geschützten Tierarten umgesiedelt werden sollen. Die Bürgerinitiative hat nun einen Vorschlag zum Bürgerbegehren beim Bezirksamt Altona eingereicht, mit dem Ziel die Rechtmäßigkeit dieses Bürgerbegehrens überprüfen zu lassen. Wir werden Sie über den Verlauf der Dinge auf dem laufenden halten.
Aktualisiert ( Freitag, 27. Februar 2009 um 17:23 Uhr )
19.05.2008
Montag, 19. Mai 2008 um 01:00 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 19.05 2008 >>>
Es grünt so grün im Buchenhof- Wald in Iserbrook - Die Gutachter sind da!
Iserbrook im Mai 2008: Mit ihrer Demonstration hatte die Bürgerinitiative „ Rettet den Buchenhof-Wald“ im Februar die möglichen Folgen des gefährdeten Lebensraumes von Bäumen und der entsprechend bedrohten Tierarten an der Osdorfer Landstraße erfolgreich nachgespielt. – Der Karneval der Tiere – richtete sich gegen die geplante Bebauung des BVE auf diesem denkmalgeschützten Grund. Menschen erfreuen sich im Frühjahr nicht nur am sprießenden, frischen Grün, hier in Iserbrook schätzen sie besonders die biologische Vielfalt, die dieses einmalige Waldstück zu bieten hat. Vögel z. B. finden ihren Wohnraum und Brutplatz im so genannten Totholz und auch Vogelnahrung lebt in diesen alten Bäumen. Locker anliegende Borke, Risse und Löcher sind Lebensraum für Käfer, Larven und Würmer. Ohne diese äußerlich toten Bäume könnten viele Vogelarten kaum überleben. Seit März beobachteten unmittelbare Nachbarn, dass bereits die ersten Gutachter im Buchenhof- Wald tätig waren. Auf der Suche nach Fledermaus- Quartieren versuchten sie mit Taschenlampen die Baumhöhlen-, Spalten- und Gebäudeverstecke herauszufinden. Auch nachts waren sie mit Horchboxen und Nachtsichtgeräten im Einsatz. Sie werden voraussichtlich noch Monate zu tun haben, um auch die Kontrollen von den Sommerquartieren der Artengruppe Fledermäuse (streng geschützte Art nach BNatSchG) durchzuführen. Der Buchenhofwald war auch Thema der Bezirksversammlung in Altona am 29. Mai 2008. Dort wurde der Öffentlichkeit verkündet, dass das Gutachten schon im August 2008 abgeschlossen sein soll. Auch konnte keine Auskunft darüber gegeben werden, ob der Auftrag umfasst, dass auch alle vorhandenen geschützten Tierarten erfasst werden. Insbesondere seltene Käferarten, die nur in sehr alten Buchenbeständen überleben können sind Indikatoren der viel zitierten Biodiversität. In der Fachwelt ist allgemein anerkannt, dass Gutachten nur sinnvoll sind, die sich über einen Zeitraum von einem ganzen Jahr, also einer vollen Vegetationsperiode erstrecken, um den vollständigen Bestand an Habitatsstrukturen der hier vorkommenden streng geschützten Arten zu ermitteln.
Noch im letzten Jahr hatten die Mitglieder der Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof- Wald die Abgeordneten in der Altonaer Bezirksversammlung aufgefordert, die Rechtsvorschriften zur Verhinderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts auf dem Buchenhofgelände einzuhalten. Die Politiker gaben zu, dass bei der Erteilung des Vorbescheids auf Bebauung des Buchenhof-Waldes artenschutzrechtliche Aspekte nicht geprüft worden waren. Am 29.11.2007 wurde in der Bezirksversammlung Altona nachgearbeitet und beschlossen Artenschutz auf dem Gelände zu berücksichtigen und umgehend, auf alle Fälle aber vor Erteilung einer Baumfäll- bzw. Baugenehmigung prüfen zu lassen, ob durch die geplante Baumaßnahme auf dem Gelände des Buchenhofs an der Osdorfer Landstraße 372-374 gesetzlich geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß §42 (1) 1.bzw. 2. BNatschG betroffen sind. Tatsächlich sind nach der im Dezember 2007 in Kraft getretenen Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes die artenschutzrechtlichen Erfordernisse bei alten Baustufenplänen, bei denen noch keine naturschutzfachliche und rechtliche Abwägung vorgenommen wurde, nachzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund muss die Frage der möglichen Bebauung einer neuen fachlichen und rechtlichen Prüfung und Bewertung unterzogen werden. Nicht nur die vielen Menschen im Hamburger Westen werden helfen ihren Buchenhof-Wald vor Naturzerstörung zu bewahren, auch in der UNO- Konferenz spricht man vom Schutz der einheimischen Wälder. - Der Schutz der Reservate der globalen Artenvielfalt spielen eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel.
Nicht minder wichtig ist hier in Deutschland die wenigen "alten Wälder" besonders sorgfältig zu schützen. So zählen die letzten wirklich naturnahen einheimischen Buchenwälder zu den weltweit am stärksten bedrohten Ökosystemen.
Die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald“ lädt zum 28. Juni 2008 um 14 Uhr alle Unterstützer zu einem Straßenfest in dem Kuhgraben in Iserbrook ein.
Aktualisiert ( Freitag, 27. Februar 2009 um 17:24 Uhr )
01.02.2008
Freitag, 01. Februar 2008 um 01:00 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 01.02.2008>>>
Demonstration "Karneval der Tiere"
Mit phantasievollen Tier-Kostümen, Tier-und Baum-Attrappen und Plakaten haben am Freitag, den 01.02.2009 ca. 200 Anwohner aus Iserbrook mit der Unterstützung vieler Hamburger Umweltverbände auf die Gefährdung des über 400 Jahre alten Waldbiotops „Buchenhof-Wald“ an der Osdorfer Landstraße aufmerksam gemacht. Die Aktion sollte bildlich verdeutlichen, was passiert, wenn der Lebensraum der gefährdeten Bäumen und der entsprechend bedrohten Tierarten (Fledermäuse, Amphibien, Käfer, Insekten, Greifvögel, Waldohreule, Spechte, Wald-Singvögel) zerstört wird: Bäume werden vernichtet (Luftballons zerplatzen), Tiere irren umher (hin und her über die Fußgängerampel) und suchen nach Lebensraum! Hintergrund ist, dass der Bezirk Altona (CDU und GAL) im letzten Jahr auf Grundlage einer Bauleitplanung aus dem Jahre 1938 beschlossen hat, den Buchenhofwald zur Bebauung frei zu geben. Dazu müsste ein großer Teil des Baumbestandes gefällt oder ausgelichtet werden. Anwohner und Umweltverbände fürchten nun, dass (EU-weit) geschützte Tierarten ihren Lebensraum im Hamburger Westen verlieren. Die Bezirksversammlung Altona hat auf Grund vorheriger Proteste nun beschlossen, bis auf weiteres keine Baumfällungen im Buchenhofwald durchführen zu lassen, da umfangreiche artenschutzrechtliche Prüfungen erforderlich seien. Der Bauträger BVE geht weiterhin davonaus, die Baumaßnahme in 2009 durchführen zu können. Seit Oktober 2007 macht die fachkompetente Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald“ mit Aktionen, Presseveranstaltungen, Unterschriftenlisten, etc auf sich aufmerksam. Ihr Ziel ist der vollständige Erhalt dieses seltenen Waldstandortes. Sie besteht daher auf Rücknahme des rechtswidrigen Bau-Vorbescheids durch die verantwortlichen CDU/GAL Politiker in Altona.
Aktualisiert ( Montag, 02. März 2009 um 16:07 Uhr )
29.11.2007
Freitag, 30. November 2007 um 00:00 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 30.11.2007 >>>
Bürgerinitiative bedrängt die Altonaer Bezirksversammlung am 29. November 2007
Die Bezirksabgeordneten werden schon in der Diele des Rathauses von der Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof- Wald“ mit Gitarre, Querflöte und einem selbst komponierten Song empfangen.
„Wir woll’n den Buchenhof-Wald erhalten, den Tieren lassen ihren Raum. Denn, wenn die Herzen für Natur erkalten, ist es aus mit dem Erdentraum…“
Die Transparente sprechen für sich: GAL- jetzt aufwachen! Hände weg vom Wald! Klimaschutz ? Nicht in Iserbrook - hier wird Wald gekillt! Das Bezirksamt Altona hatte bereits Ende September 07 den gemeinsamen Alternativantrag der CDU/GAL angenommen und dem Bauverein der Elbgemeinden einen positiven Vorbescheid für den Bau von 66 Wohnungen auf dem Buchenhof-Gelände in Iserbrook erteilt. Zur Verwirklichung des Bauvorhabens müssen mindestens 140 alte Bäume gefällt werden. Die Abwägung zwischen Landschaftsprogramm und Flächennutzungsplan einerseits und Baustufenplan (von 1938) andererseits, sowie eine Untersuchung über die Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen auf die Bodenverhältnisse, den Wasserhaushalt, den Tier- und Pflanzenbestand, insbesondere für die geschützten Arten und Biotope hatte, obwohl es das Gesetz vorschreibt, nicht stattgefunden. Die SPD forderte in derselben Versammlung im September 2007 in einem dringlichen Antrag: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan unter Zurückstellung des vorliegenden Vorbescheidsantrags, weil alle Fraktionen bereits im Mai 2006 im Grün, Natur und Sport Ausschuss und auch im Planungsausschuss bezüglich eines früheren Bauvorhabens einstimmig beschlossen hatten, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, mit der Zielsetzung, die Villa und den wertvollen Baumbestand zu erhalten. Die SPD hatte erkannt, dass trotz verschiedener Veränderungen der Architektur im Bauvorhaben das Eingriffsproblem in die Natur nach wie vor bestand. Nun heute geht es um Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Verhinderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts auf dem Buchenhofgelände. Naturschutzverbände und die Bürgerinitiative hatten Tage vorher den Vorsitzenden Herrn Hielscher (CDU) in dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport darauf hingewiesen, dass im Bauvorhaben Buchenhof rechtswidrig gehandelt wurde.
Die SPD stellt einen erweiterten Antrag: Vor diesem Hintergrund und in Ergänzung des Beschlusses des Grünausschusses vom 21. November 2007 wird der Bezirksamtsleiter gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, die nachfolgend aufgeführten Untersuchungen und Prüfungen durchführen zu lassen, bevor weitere Schritte im Baugenehmigungsverfahren vollzogen werden:
Es ist zu prüfen, ob aufgrund der Biotopvernetzung von Bestand im Süden und vorgesehener Baufläche im Norden des Waldgrundstückes für die Gesamtfläche von ca. 3,4 ha eine Vorprüfung für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingeleitet werden muss.
Unabhängig von diesem Prüfungsergebnis ist die notwendige Abwägung zwischen Landschaftsprogramm und Flächennutzungsplan einerseits und Baustufenplan andererseits nachzuweisen und darzustellen.
Es ist eine Untersuchung durchzuführen, die insbesondere die Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme auf die Bodenverhältnisse, den Wasserhaushalt, den Tier- und Pflanzenbestand und auf die geschützten Arten und Biotope nachweist und bewertet.
Als Ergebnis ist im Hauptausschuss begründet darzustellen und nachzuweisen, ob überhaupt und wenn ja, unter welchen Bedingungen (Darstellung von Tabubereichen) Baumaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des besonders wertvollen Baumbestandes und der besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten möglich sind.
So hieß es dann in dem Gegenantrag der CDU/GAL: Artenschutz auf dem Gelände berücksichtigen und umgehend, auf alle Fälle aber vor Erteilung einer Baumfäll- bzw. Baugenehmigung prüfen zu lassen, ob durch die geplante Baumaßnahme auf dem Gelände des Buchenhofs an der Osdorfer Landstraße 372-374 gesetzlich geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß §42 (1) 1.bzw. 2. BNatschG betroffen sind. Die Mitglieder der Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof- Wald forderten die Abgeordneten in der Altonaer Bezirksversammlung auf, für den Antrag der SPD zu stimmen. Die Bezirksversammlung beschließt jedoch den Antrag der CDU/ GAL.
17.11.2007
Samstag, 17. November 2007 um 00:00 Uhr
<<< Pressemitteilung vom 17.11.2007 >>>
Kompetente Bürger bilden eine Initiative zur Rettung des Buchenhofwaldes in Iserbrook
Die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald“ hat am Samstagvormittag (17. November) Fernseh- und Presseleute, Politiker, Naturschutzverbände, Bürgervereine Sülldorf/ Iserbrook, Osdorf und interessierte Mitbürger in den Kuhgraben (Iserbrook) eingeladen. Trotz des Hamburger Schmuddelwetters versammeln sich ca. 200 Menschen, um sich darüber zu informieren, warum man mit der starken Auslichtung und der damit verbundenen Vernichtung des Buchenhofwaldes nicht einverstanden sein darf. Die Bürgerinitiative hatte binnen weniger Tage an die 800 Unterschriften (die Zahl steigt stündlich) zum Erhalt des Buchenhof-Waldes gesammelt. Die Redner Annegret und Dr. Johannes Martens, Klaus Steenken, Michael Koops, Ingrid Hoheisel von der BI „Rettet den Buchenhof- Wald“, Harald Koepke vom BUND, Harald Vieth (Wald- und Klimaretter), Horst Bertram vom Botanischen Verein Hamburg sowie Wolfgang Kaeser und Thomas Adrian von der SPD Fraktion Altona erklären den Anwesenden, welche historische und ökologische Bedeutung der Buchenhof- Wald für die Menschen und Tiere im Raum Iserbrook hat und nach welcher Rechtsgrundlage dieses Stück Wald eigentlich geschützt ist. Genügend Infotafeln mit Plänen und Hintergrundinformation sind ausgestellt, um den Darstellungen der Redner zu folgen. Alle machen ihr Unverständnis mehr als deutlich, dass auch im Rahmen der Klima- und Umweltdiskussion so ein wertvoller und Natur belassener, ca. 300 Jahre alter Wald nicht geopfert werden soll. Vor wenigen Tagen hatte das Bezirksamt Altona das Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO gegenüber dem Bauträger positiv beschieden. Naturschutzrechtliche Belange wurden – obwohl sie bekannt waren – nicht berücksichtigt. Nach diesem Bescheid kann der Bauträger nun eine Fällgenehmigung beantragen und Fakten schaffen. Die Bürgerinitiative ist sehr gespannt, ob dieses Vorgehen, welches gegen das bestehende Naturschutzrecht verstößt von den Parteien CDU und GAL weiter aufrechterhalten wird. Denn das würde bedeuten, dass die Politiker in ihrer Entscheidung für dieses Bauvorhaben in Iserbrook dem geltenden Landschafts- und Artenschutzprogramm von 1997 überhaupt keine Beachtung entgegenbringen!
Von der Bürgerinitiative sind weitere Aktionen geplant.