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Pressemitteilungen

<<< Pressemitteilung 27. März 2010 >>>

Demonstration gegen Senatswillkür im Hamburger Westen

Am Samstag gegen 11:00 Uhr versammelten sich ca. 200 Menschen vor dem Rest
des Buchenhof-Waldes  an der Osdorfer Landstraße.

Die Handlungsfolgen schwarz-"grüner" Politik werden vom hinteren Teil des
Zassenhauswegs gut vermittelt. Wo sich bis vor wenigen Wochen noch ein
alter, zweihundertjähriger Baumbestand befand, ist heute nur noch eine große
abgeholzte kahle Fläche.

Sowohl der Vorsitzende des BUND Hamburg, Harald Köpke, als auch Klaus
Berking, für den NaBu Hamburg warnten vor dieser Kulisse vor der
Entwicklung, dass Naturschutz in Hamburg unter Schwarz Grün bald gar keine
Rolle mehr spielen könne.

Von diesem Ort zogen die Demonstranten über die Osdorfer Landstraße zum
Verwaltungsgebäude des Bauvereins der Elbgemeinden (BVE), um dort für jeden
gefällten Baum über 25 cm Durchmesser ein Holzkreuz als Mahnmal
aufzustellen.

Demonstration vor dem BVE am 27.03.2010



So glich der Demonstrationszug einer Passions-Prozession,  die unter den
Iserbrooker Bürgern  viele Zuschauer anlockte. Die aufgestellten Kreuze vor
dem Gebäude des BVE zur Schlusskundgebung hinterließen einen gleichermaßen
würdevollen wie passionierten Eindruck.

Terminankündigung:
Am 11. April 2010 um 15 Uhr findet vor dem Rest des Buchenhof-Waldes an der
Osdorfer Landstraße ein Gedenkgottesdienst mit Pastor Zeidler statt.

Für die Bürgerinitiative „Retten den Buchenhof-Wald“

 

icon Pressemitteilung Buchenhofwalddemo 27.03.2010

 

<<< Pressemitteilung 14. Februar 2010 >>>

Wussten Sie, dass es in Deutschland ein Bundesland gibt, indem die Regierung fehlerhaftes Verwaltungshandeln im Rahmen einer sogenannten Evokation an sich ziehen kann, so dass ein Rechtsweg gegen dieses fehlerhafte Verwaltungshandeln nicht mehr offen steht?

Wir wussten es auch nicht, haben es aber spüren dürfen.

In Hamburg gibt es einen kleinen Buchenurwald, wohl der letzte Buchenprimarwald. Keine Bewirtschaftung, viel Totholz, viele hohle Bäume. Sehr viele streng geschützte Tier- und Pflanzenarten fanden hier in Hamburg ihr letztes Refugium. Als der Besitzer des Waldes starb, reichte die Erbengemeinschaft eine Bauvoranfrage ein, die über alle Parteien hinweg, einstimmig abgelehnt wurde. Nein, der Wald sollte, so wie es der Senat schon 1997 festgelegt hatte, als Wald planrechtlich gesichert werden. Also wurde der Wald zum Preis eines Waldes an eine Wohnungsbaugenossenschaft verkauft. Und was macht diese Wohnungsbaugesellschaft. Sie stellt einen Bauvorbescheidsantrag. An statt nun diesen Antrag von den Fachausschüssen prüfen zu lassen, weist die Schwarz – Grüne Mehrheit den Bezirksamtsleiter an einen Bauvorbescheid zu erlassen, obwohl dies gegen eine Reihe von Rechtsvorschriften verstößt. Als die Nachbarn und die Einwohner des Bezirkes das mitbekommen, ist es schon zu spät. Der wohl nichtige, weil gegen eine Vielzahl von Gesetzen verstoßende Bauvorbescheid ist in der Welt. Weil in Hamburg weder Nachbarn, noch die Naturschutzverbände offensichtlich rechtsfehlerhaftes Handeln der Verwaltung angreifen dürfen, es fehlt am sogenannten subjektiven Rechtschutzbedürfnis, gründet sich eine Bürgerinitiative und führt erfolgreich einen Bürgerentscheid durch. Über 44.000 Altonaer bzw. über 85% der abgegebenen Stimmen sind dafür, dass endlich ein legales Planverfahren durchgeführt wird, mit dem Ziel, dass die vorhandenen Gesetze auch angewandt werden und das dadurch der Wald durch Bebauung nicht vernichtet werden darf. Während des Bürgerentscheides erwächst dem Bauverein ein Baurecht. Denn in Hamburg ist es so, dass zwei Monatiges Nichtstun der Verwaltung damit belohnt wird, dass aus dem Vorbescheid ein Baurecht erwächst. Der Antrag der Opposition, doch erst einmal die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen, wird von Schwarz-Grün weggewischt. Man habe mit dem Investor so lange verhandelt, nun müsse der Investor auch das bekommen, was man ihm versprochen habe. Folgerichtig beanstandet der Bezirksamtsleiter das Ergebnis des Bürgerentscheides, es ist nicht kompatibel mit der politischen Meinung von Schwarz- Grün. Formal beanstandet der Bezirksamtsleiter aber, dass er nun zwei entgegengesetzte Rechte zu entscheiden habe: Einleitung eines Planverfahrens aus dem Ergebnis des Bürgerentscheides heraus oder Berücksichtigung des Baurechts durch Zeitablauf. Auch weiß er nicht, wie er mit der Auflage, dass der Bauträger gesondert einen Fällantrag stellen muss, umgehen soll. Eigentlich könnte er ihn aus der Rechtslage heraus nicht genehmigen. Aber - es gibt ja Urteile, wo das Amt verpflichtet wird, einen Fällantrag zu genehmigen, wenn im Rahmen eines ordentlichen Planverfahrens festgestellt wird, dass es für das Bauvorhaben keine Hinderungsgrüne, z.B. aus dem Naturschutz heraus, gibt.

Netterweise werden die Vertrauensleute des Bürgerentscheids abgefragt, welche Gründe aus ihrer Sicht dafür sprechen, dass der Bürgerentscheid rechtmäßig wäre, dann wird den Vertrauensleuten auch noch versprochen, dass nicht gefällt wird, bis die Rechtslage geklärt ist – und dann ist Schweigen im Wald – denn der Senat tagt nicht öffentlich, also unterliegt alles, was mit dem Wald zu tun hat, der Geheimhaltung.

Und eines Tages, aus dem heitern Himmel heraus, kreischen die Motorsägen, der Wald wird unter Missachtung vieler Gesetze mal eben platt gemacht. Entsetze Anrufe bei der Polizei ergeben, dass eine Fällgenehmigung vorliege, und der sofortige Vollzug angeordnet sei. Diese Fällgenehmigung hat es in sich.

Statt der beantragten 110 Bäume, müssen 162 Bäume mit einem Stammdurchmesser von 25 bis 95 cm (nach Augenschein sind viele Bäume dicker als 95 cm, aber darauf kommt es nun auch nicht mehr an) gefällt werden. Dünnere Bäume, deren es in diesem über 200 Jahre alten Hochwald doch einige gibt, werden vorsorglich gar nicht erst gezählt.

Die 8 seitige Fällgenehmigung liegt schon bei der zuständigen Polizeiwache, obwohl der Senat seine Entscheidung noch gar nicht verkündet hat.

Der sofortige Vollzug wurde angeordnet, weil die Gefahr bestand, dass die Initiatoren des Bürgerentscheides und Nachbarn Rechtsmittel einlegen könnten. Zitat:“Ohne die Ausnutzung der Ausnahmegenehmigung kann das Bauvorhaben nicht realisiert werden.“ Senat und Bezirksamt wissen also, dass das Bauvorhaben bei einer gerichtlichen Klärung keine Chance haben würde.

Nun waren die Initiatoren zuversichtlich, dass endlich der Rechtsweg beschritten werden könnte. In Hamburg haben nämlich weder die Bürger noch die Naturschutzverbände die Möglichkeit die ordnungsgemäße Berücksichtigung u.A. der Naturschutzgesetze einzuklagen.

Nun aber die große Überraschung. Sowohl das Verwaltungsgericht, als auch das Oberverwaltungsgericht akzeptieren, dass der Senat in Hamburg das Recht hat, sich über eine gerichtliche Klärung zu stellen. Zitat aus dem Beschluss des OVG: „Nach der Gesetzeslage trägt ein Bürgerentscheid die Möglichkeit einer Aufhebung durch Evokation des Senats in sich. Besteht aber der Bürgerentscheid nach der Aufhebung durch den Senat nicht mehr, fehlt es an dem subjektiven Recht der Antragsteller, aufgrund dessen sie die Aufhebung der der Beigeladenen erteilten Baumfällgenehmigung durchsetzen könnten.“

Bei diesem Beschluss kommen hunderte von Menschen ins Grübeln. Wie kann es sein, dass ein oberstes politisches Organ in einem Bundesland unbequeme Beschlüsse aufheben kann, und dass dieses Vorgehen nicht einer Überprüfung der Gerichte obliegt?

Die Wurzel des in den anderen Bundesländern nicht bekannten Evokationsrecht liegt im Großhamburg Gesetz aus dem Jahre 1937, welches in Hamburg das Evokationsrecht eingeführt hat, um die politischen Beschlüsse des Senats schnell umsetzen zu können. Unbemerkt, weil auch nicht oft benötigt, ist dieses Evokationsrecht in die Hamburger Verfassung übernommen worden. Dass gerade ein Schwarz Grünes Bündnis solch einen Joker zieht um nicht unangenehme Fragen gerichtlich klären zu müssen, es ist ein Trauerspiel und wird die Politikverdrossenheit in Hamburg noch weiter fördern….

 

 
<<< Pressemitteilung 4. Februar 2010 >>>

Buchenhof-Wald Aktionstag

Die Gerüchte verdichten sich, dass der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg um jeden Preis einen der letzten Primarwälder Hamburgs zur Zerstörung frei geben will. Alles nur des schnöden Geldes wegen...
Viele Bürger Altonas sind mit dem Vorgehen der Politik nicht einverstanden. Mit überwältigender Mehrheit sprachen sich über 44.000 Altonaer Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheides dafür aus, dass das Planungsrecht auch einzuhalten sei, wenn es um eine Abwägung zwischen allein kommerziellen Interessen von Bauträger und Politik und den Interessen des Natur- und Artenschutzes geht.
Der Bezirk Altona hat den Senat nun aufgefordert gegen den im Bürgerentscheid artikulierten Willen der Bürger vorzugehen. Wenn der Senat den Wald noch vor der Vegetationsphase zerstören lassen will, muss er schnell handeln. Deswegen wird eine Senatsentscheidung schon am nächsten Dienstag erwartet.


Um auf das ausgeübte Unrecht gegenüber der Natur hinzuweisen, hat die Bürgerinitiative für Freitag, den 5. Februar 2010 zu einem Aktionstag aufgerufen.

Alle Hamburger können ihre Solidarität durch das Aushängen von Logo, Plakaten oder anderen Unterstützerbanner an Fenstern, Häusern, Balkonen, Garagen und Gartenzäunen kund tun. Zu einer zentralen Aktion, in der viele Bilder von Kindern ausgestellt werden sollen, die von dem Erhalt des Buchenhof-Waldes am meisten profitieren könnten, wird am Freitag zwischen 15:30 Uhr und 17:30 Uhr vor das Gelände des Buchenhof-Waldes an der Osdorfer Landstraße eingeladen.


Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald"

icon Aktionstag 05.02.2010 (13.18 kB)

 

<<< Pressemitteilung 2. Februar 2010 >>>

Senates Mund tut Wahrheit kund

In dem Streit zwischen Bürgern und Politik über die Bebaubarkeit von Primarwäldern, die einer Vielzahl von streng geschützten Tierarten in Hamburg letzte Unterschlupfmöglichkeit bieten, gab es nun eine erhellende Antwort des Senates.
So ist für einen geplanten Spielplatz, auf den wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz verzichtet werden sollte, nun doch genug Platz. Wo aber sollen die streng geschützten Tierarten ihre Habitate haben?
Nach der Beantwortung der Fragen 7. und 8. konnte ein Senatsbeschluss aus 1997, in der das betreffende Grundstück als schützenswertes Waldbiotop ausgewiesen wurde, dahingehend nicht berücksichtigt werden, dass bei dem Grundstück das 1978 erlassene Landeswaldgesetz Anwendung findet, weil das Grundstück ja vor Erlass des Landeswaldgesetz im Jahre 1938 nicht als Wald ausgewiesen wurde.
Ehrlicherweise spricht der Senat in der Beantwortung der Frage 15 nun nicht mehr von einem fiktiven Baurecht. Die Entscheidung des Bezirk Altona wird nun beim Namen genannt. Der Senat spricht von einer fingierten Baugenehmigung.

Vielen Dank für die ehrlichen Worte

die Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald"

icon PM Senates Mund tut Wahrheit kund (12.81 kB)

icon Drucksache XIX-5124 (36.09 kB)

 
<<< Pressemitteilung 24.01.2010 >>>

Die Gerüchte verdichten sich, dass der Hamburger Senat kommerzielle Interessen vor die Interessen von mehr als 44.000 wahlberechtigten Altonaer Bürgern, sowie den Natur-, und Artenschutz stellen will. Um jeden Preis soll einer der letzten vorhandenen Primarwälder Hamburgs der Zerstörung frei gegeben werden - obwohl genug Alternativen zur Verfügung stehen.

Aus diesem Grunde haben die Mitglieder der Bürgerinitiative „Rettet den Buchenhof-Wald" sich morgen, Montag, dem 25. Januar 2010 um 17 Uhr, direkt vor dem Buchenhof-Wald an der Osdorfer Landstr. verabredet, um Ihre Trauer über das geplante Vorgehen des Senates zum Ausdruck zu bringen.


 


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